Kontakt

Karolina-Burger-Realschule plus

Karolina-Burger-Straße 38-40

67065 Ludwigshafen

fon: (0621) 504 4257-10/20

fax: (0621) 504 4257-97

mail: info@kbrsplus.de

web: www.kbrsplus.de

[→ Anfahrt

[→ Stundenpläne online

Ferien und Feiertage 2021/22

09.07.-27.07.21 Sommerferien
11.10.-22.10.21 Herbstferien
23.12.-31.12.21 Weihnachtsferien

21.02.-25.02.22

Winterferien

28.02./01.03.22

bewegl. Ferientage (Fasching)

11./12.04.22

bewegl. Ferientage
13.04.-22.04.22 Osterferien
26./27.05.22 Christi Himmelfahrt / bewegl. Ferientag
16./17.06.22 Fronleichnam/ bewegl. Ferientag
25.07.-02.09.22 Sommerferien 

 

 [→ hier Informationen über zukünftige Schuljahre oder Ferienregelungen anderer Bundesländer

Formulare

Unsere Formulare können Sie gerne herunterladen, ausdrucken und entsprechend ausfüllen. Zur Zeit bieten wir Formulare zu folgenden Themen an:

 

 

 

Entschuldigung bei Abwesenheit

→ Entschuldigungsformular

 

Wenn Ihr Kind nicht in die Schule kommen kann, dann ...

  1. informieren Sie die Schule am ersten Tag der Abwesenheit telefonisch bis 08.00 Uhr. Das Sekretariat ist in der Regel ab 06.30 Uhr besetzt.
  2. reichen Sie bis spätestens am dritten Tag der Abwesenheit eine schriftliche Entschuldigung beim Klassenlehrer ein. Dazu können Sie gerne unser Entschuldigungsformular benutzen. 

 

  

Antrag auf Beurlaubung

→ Antrag auf Beurlaubung

 

Sie können Ihr Kind aus wichtigem Grund beurlauben lassen. Die folgende Tabelle gibt Ihnen eine Übersicht, an welche Person Sie Ihren Antrag auf Beurlaubung richten.

 

 Dauer der Beurlaubung   Ihr Ansprechpartner 
 einzelne Unterrichtsstunden  Fachlehrer/in
 bis zu 3 Unterrichtstagen  Klassenlehrer/in 

 direkt vor oder nach den Ferien,

 länger als 3 Unterrichtstage

 Schulleiter/in

 

Ausrücklich wollen wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass eine Beurlaubung direkt vor den Ferien nur bei wichtigem Grund gestattet wird. Der Erwerb günstiger Flugtickets oder das Umgehen von Stausituationen auf der Autobahn gelten nicht als wichtiger Grund. Es gibt auch keine schulinterne Regelung, nach der jeder Schüler grundsätzlich einmal während seiner Schulzeit vor oder nach den Ferien beurlaubt wird.